Jetzt Förderung sichern!
Das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese
anzupassen. Ab dem 15.05.2023 bis zum 15.08.2023 können für Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage eines Klimaanpassungskonzeptes Förderungen beantragt werden.
Wer erhält die Förderung?
Laut Förderrichtlinie sind allgemein antragsberechtigt:
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen)
- Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.
Eine weitere Voraussetzung ist der Bezug der Antragstellenden zu vulnerablen Personengruppen. Menschen, die wegen ihrer körperlichen und/ oder seelischen Beeinträchtigung oder ihrer sozialen Situation beziehungsweise aktuellen Lebensphase benachteiligt sind, gelten als vulnerable Personen im Sinne dieser Richtlinie. Soziale Einrichtungen können gefördert werden, wenn die Zielgruppe für ihre Leistungen zu mindestens 70 Prozent aus vulnerablen Personen besteht.
Was wird gefördert?
Förderschwerpunkt 2.1
Fördergegenstand:
- Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage eines Klimaanpassungskonzeptes, das den Anforderungen im Förderschwerpunkt 1 entspricht
- Klimaanpassungsmaßnahmen können investiver oder nicht-investiver Natur sein; es können Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete beantragt werden.
Förderschwerpunkt 2.2
Fördergegenstand:
- Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage eines Konzeptes oder einer Einstiegsberatung, die im ersten Förderfenster der Richtlinie erstellt wurden (Anschlussförderung).
- Klimaanpassungsmaßnahmen können investiver oder nicht-investiver Natur sein; es können Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete beantragt werden.


Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Fördersumme im Förderschwerpunkt 2 beträgt 500.000 Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.
Wie bekommt man die Förderung?
Das nächste Förderfenster wird in der Zeit vom 15. Mai 2023 bis einschließlich zum 15. August 2023 geöffnet sein. In diesem Zeitraum können Förderanträge bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) eingereicht werden. Besuchen Sie dazu folgende Webseite: www.z-u-g.org/anpaso/
Sie haben Interesse?
Gerne beraten wir Sie persönlich zu geeigneten Sonnenschutzlösungen für Ihre Einrichtung und wie Sie von einer Förderung profitieren können.
Telefon: +498458-60389-0
E-Mail: info@caravita.eu